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eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung - setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und ArbeiterInnen praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmässig aufzufrischen und am politisch & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z. T. voneinander abweichen.
Beamte können beim Ihrer Dienststelle Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beantragen.

Zu inhaltlichen und rechtlichen Frage für die Beantragung und Teilnahme an den Veranstaltungen können wir keine Auskunft erteilen. Danke für Ihr Verständnis!

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